Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („EU-Whistleblowing-Richtlinie“), ist im Dezember 2021 in Kraft getreten und mit dem Hinweisgeber*innenschutzgesetz umgesetzt worden. Entsprechend der EU-Richtlinie sieht das Gesetz die Einrichtung einer Stelle zur vertraulichen Meldung von EU-Rechtsverstößen vor.
Sie erreichen die Ombudsstelle unter folgenden Kontaktdaten: