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AGBs

Kartenkauf

Mit dem Abschluss des Verkaufsvorganges ist der Verkauf verbindlich und kann nicht storniert oder modifiziert werden. Das Verkaufsgeschäft kommt jedoch nur zustande, wenn ein Zahlungseingang stattgefunden hat oder der Buchungsvorgang mit einer gültigen Kreditkarte durchgeführt und der Zahlungsvorgang von der jeweiligen Kreditkartengesellschaft autorisiert wird.

Die Eintrittskarte gilt nicht als Rechnung im Sinne des §11 UStG und berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.

Der Vertriebspartner vermittelt den Käufer*innen die Karten im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Eine Kartenrücknahme (Tausch oder Rückkauf) ist nicht möglich - ausgenommen ist die Absage einer Veranstaltung.

 

Kartenabholung

Gekauften Karten können an der Abendkasse oder an den jeweiligen Vorverkaufsstellen abgeholt werden. Die Abholung soll unter Vorweis der Reservierungsbestätigung sowie der Kreditkarte, mit welcher die Zahlung durchgeführt wurde, erfolgen. Für im Webshop gekaufte Karten gelten die AGBs des jeweiligen Anbieters und des jeweiligen Veranstalters. Für über Wien Ticket gekaufte Karten gelten zusätzlich zu den AGBs von Johann.Strauss-Festjahr2025 Wien GmbH die AGBs von Wien Ticket.

 

Haftungsausschluss

Johann.Strauss-Festjahr2025 Wien GmbH (Johan Strauss 2025 Wien) übernimmt keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Zahlungsvorgang von der beauftragten Kreditkartengesellschaft nicht autorisiert wird.

 

Einwilligung

Durch den Erwerb einer Eintrittskarte stimmen die Besucher*innen zu, sich an die Hausordnung der jeweiligen Spielstätte zu halten.

Karteninhaber*innen erteilen ihre ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihnen während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche, sachliche und territoriale Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahrens medial verwertet werden dürfen.

 

Ermäßigungen

Ermäßigungsnachweise sind beim Einlass unaufgefordert vorzuweisen.

 

Nacheinlass

Bei allen Spielstätten kommt für Zuspätkommende die Einlassregelung der jeweiligen Hausordnung zum Tragen. Produktionsabhängig kann der Nacheinlass nicht immer gewährt werden. Eine Eintrittskarte ist ohne Abriss ungültig. Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit. Missbrauch wird geahndet.

 

Abänderungen

Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen sind, soweit zumutbar, dem Veranstalter (Veranstaltungsstätte) vorbehalten. Im Falle der vom Veranstalter (Veranstaltungsstätte) nicht verschuldeten Absage, der Verschiebung bzw. Programmänderung werden keine wie immer gearteten Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten etc.) ersetzt, allfällige Vermittlungs-, System- oder Bearbeitungsgebühren werden nicht rückerstattet.

 

Sicherheitshinweis

Bei manchen Veranstaltungen kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen; für diese und sonstige etwaige Sach- und Körperschäden übernimmt der Veranstalter (Veranstaltungsstätte) die Haftung nur unter der Voraussetzung eines ihn treffenden Verschuldens.

Für alle Veranstaltungen gilt, dass keine großen Taschen, Rucksäcke, Regenschirme, Glasflaschen, Getränke oder gefährlichen Gegenstände mitgenommen werden dürfen.

 

Aufnahmeverbot

Ton-, Film- bzw. Video- sowie Fotoaufnahmen sind nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann das Aufnahmegerät bis zum Ende der Veranstaltung vom Veranstalter verwahrt werden.

 

Schlechtwetterreglung

Open Air Veranstaltungen können bei jeder Witterung stattfinden. Für Regenbekleidung haben die Besucher*innen selbst zu sorgen. Schirme sind an den jeweiligen Spielstätten nicht gestattet!

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